Zur Information / zum Ausdruck:
Beide Dokumente auch zum Download als PDF-Datei (siehe: SONSTIGES - Download).
In der Mitgliederversammlung vom 16. März 2007 wurde beschlossen:
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TOP 8 |
Festlegung der Arbeitsleistungen |
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Alle Mitglieder, die - einen Stegliegeplatz - einen Landliegeplatz - oder die Vereinsboote segeln müssen 10 h Arbeitstunden leisten. - Familie, die mehrere Boote am See haben, müssen auch nur 10 h ableisten. (Sie sollen ihre Kinder aber zur Mitarbeit und Vereinsarbeit anregen). |
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Als Arbeitstunden anerkannt werden die Mitarbeit bei - Arbeitseinsätzen - Startboot fahren - Rasenmähen - Grillen - jegliche Renovierungsarbeiten an Vereinsbooten und Clubhaus - Jugendarbeit, Ausbildung und Vorstandsarbeit |
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Geleistet Stunden werden vom Vorstand abgezeichnet und von Rolf Hausotto ausgewertet. Die Listen hierzu liegen im Clubhaus aus. |
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Arbeitsstunden, die nicht abgeleistet werden, sind mit 10,00 Euro/h zu bezahlen. Das Geld wird nach dem letzten Arbeitseinsatz des Jahres eingezogen. |
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Der Antrag wurde mit 26 Stimmen und 1 Gegenstimme angenommen. |